Wichtige Info’s zum Besuch
im Tierpark Altenfelden

Ab dem 19. Februar gelten neue Bestimmungen der Bundesregierung und des Gesundheitsministers! Die Sicherheit unserer Gäste, unserer Mitarbeiter und unserer Wildtiere hat dennoch höchste Priorität. Um eine Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus einzudämmen, sind ein verantwortungsvoller Umgang miteinander und ein eigenverantwortliches Verhalten Voraussetzung. Durch die Einhaltung der nachstehenden Maßnahmen steht einem ungestörtes Freizeiterlebnis nichts im Weg.

Für Sie als Gast, aber auch für uns als Ihre verantwortungsvollen Gastgeber, stellen diese beschriebenen Richtlinien bzw. Sicherheitsmaßnahmen Herausforderungen dar. Gerne möchten wir Sie bitten, dass wir die Situation positiv betrachten, denn es wird mit diesen Regelungen eine gesicherte und geschützte Umgebung geschaffen sowie optimale Rahmenbedingungen für einen erholsamen Aufenthalt, den Sie sich sicher mehr denn je verdient haben!

3 G Regelung gilt ab 19. Februar – Eintritt ist erlaubt für –>

Geimpft: Wenn Sie bereits geimpft sind, bringen Sie bitte einen in österreich gültigen Nachweis mit.
Genesen: Wenn Sie in den letzten 6 Monaten positiv auf COVID-19 getestet wurden und genesen sind: Dann gilt hierfür ein Absonderungsbescheid oder eine Ärztliche Bestätigung (beides nicht älter als 6 Monate) als Nachweis.
Getestet: Es gelten alle gültigen Testnachweise (Antigen oder PCR) sobald ein gültiges Zertifikat vorgezeigt wird bzw. der Nachweis im grünen Pass.
Nachweis.Schwangere: Die Verpflichtung eines 3G Nachweises gilt nicht für Schwangere. Jedoch muss ein PCR Test vorgelegt werden der nicht älter als 72 Stunden ist.

Aufenthalt für Kinder: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 3-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis.

Allgemeine Hygiene- und Sicherheitsregeln:
• Mindestens 1 Meter Abstand halten
• Regelmäßig Desinfektion/Reinigung der Hände durchführen
• Desinfektionsmittelspender sind im Tierpark an der Kasse, bei den WC/´s und beim Buffet ausreichend vorhanden

Verwendung von Mund- und Nasen-Schutz (MNS):
Im Feigelände besteht derzeit keine Maskenpflicht.
• Museum laut BMSGPK MNS Pflicht.
• Mundschutz bitte selbst mitbringen.

Eingangsbereich
Durch die folgenden, weiteren Vorort-Maßnahmen werden die Eingangs- bzw. Kassenbereiche entlastet und entzerrt:
• Hinweisschilder im Eingangsbereich weisen auf die allgemeinen COVID-19-Verhaltensregeln sowie Sonderregelungen im Tierparkgelände hin
• Durch angebrachte Warteschilder und Bodenmarkierungen beim Eingang wird bei einer möglichen Warteschlange der Mindestabstand gewährleistet
• Für Besuchern besteht vor der Kasse die Möglichkeit, sich mittels eines Desinfektionsspenders vor dem Tierparkbesuch die Hände zu desinfizieren
• An Besucher starken Tagen gibt es zusätzlich eine zweite Kasse (hier vor allem für Jahreskarten- und Gutscheinbesitzer, hier auch nur BAR Zahlung möglich)

Eintrittskarten
Eintrittskarten können ganz normal an den Kassen erworben werden.

Gruppen oder Schulklassen
Bei Gruppen und Schulklassen ist eine Anmeldung erforderlich.

WC Anlagen
Alle Besucher WC`s sind unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften geöffnet, diese sind mit entsprechenden Regeln zum Betreten der Innenräume beschildert.

•Maskenpflicht wird je nach Gesetzt direkt bei den Toilettanlagen angeschlagen.

• Zusätzlich sind Desinfektionsspender bei den Ein- bzw. Ausgängen der Toilettenräumlichkeiten angebracht

Tiere füttern – Kontakt zu Tieren
Die Rolle von Tieren bei der Übertragung des SARS-CoV-2 Virus, sowie die Empfänglichkeit von verschiedenen Tierarten für dieses Virus und auch die Gefährdung des Virus für die Tiere selbst ist noch nicht lückenlos geklärt!
• Aus diesem Grund wird nur Tierfutter an Besucher zum Füttern der Tiere an der Kasse verkauft. Futterautomat ist derzeit ausser Betrieb.
• Mitgebrachtes Brot oder Futter jeglicher Art darf nicht verfüttert werden – Sie können durch falsches Futter den Tieren enormen Schaden zufügen.

Spielplätze
Die Benützung ist nur unter Aufsicht der Eltern möglich und es ist darauf zu achten, dass die Kinder die Abstandsregeln einhalten. Es sind Hinweisschilder aufgestellt, welche auf die Einhaltung des Mindestabstandes hinweisen.

Wanderweg Rabenstein
Der Wanderweg hat in den Wintermonaten geschlossen.

Bummelzug
Der Bummelzug fährt in den Wintermonaten nicht.

Souvenirshop
Souvenirverkauf ist an der Kasse möglich.

Veranstaltungen
Gepardenfütterung, Ponyreiten
Es finden zunächst keine Vorführungen und Fütterungen statt.

Gastronomie / Buffet / Gastro to go 
Das Buffet hat in den Wintermonaten geschlossen.
Unsere Snackhütte mit Automaten sind im Zentrum und sind geöffnet.

Jagahäusl
bleibt bis auf weiters geschlossen.

Jagdmuseum Cultum venandi
derzeit gültige Regelung direkt beim Eingang des Museums angeschlagen.

Fischhaus
bleibt bis auf weiters geschlossen. Derzeit wegen Biberschaden gesperrt.

Wir halten alle Vorgaben der österreichischen Bundesregierung ein. Änderungen dieser Richtlinien passen wir tagesaktuell an und informieren über etwaige Änderungen.

Die oben angefügten Informationen entsprechen den aktuellen behördlichen Vorgaben.