BESUCHERORDNUNG

  • Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw Jahreskarte akzeptieren Sie die Besucherordnung.
  • Die Eintrittskarte ist während des Aufenthaltes im Tierpark Altenfelden aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen. (Keine Rückerstattung des Eintrittspreises bei schlechtem Wetter)
  • Eltern bzw Aufsichtpersonen haben im gesamten Tierparkgelände permanente Aufsichtspflicht.
  • Der Parkaufenthalt ist in den Monaten März bis Oktober bis längstens 19.00 Uhr erlaubt. In den Monaten November bis Februar bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 18.00 Uhr. Der Aufenthalt im Tierparkgelände ist nur an den Öffnungstagen während den Öffnungszeiten gestattet, auch für Jahreskartenbesitzer.
  • Den Weisungen der Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Der Mitarbeiter ist berechtigt, Besucher, die sich nicht an die Besucherordnung halten, aus dem Tierpark zu weisen.
  • Hunde an der kurzen Leine sind außerhalb der Gatter erlaubt.
    • Hunde sind an der kurzen Leine zu führen. Sie können sich an der Kassa eine Hundeleine ausleihen.
    • Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin trägt die alleinige Haftung für eventuell entstandene Schäden, die durch den Hund entstehen und muss für solch entstandene Schäden aufkommen.
    • Werden Sie mit einem Hund innerhalb eines Geheges angetroffen, können Sie von einem Mitarbeiter aufgefordert werden das Gehege zu verlassen. Bei Widersetzen oder Wiederholten Aufenthalt in einem Gehege können Sie Mitarbeiter des Tierpark Altenfelden des Zoo verweisen. Sie bekommen den Eintrittspreis nicht erstattet.
    • Bitte entsorgen Sie den Kot ihres Hundes. Plastikbeutel sind an der Kasse erhältlich.

Andere Tierarten  dürfen wegen der Sicherheit und Gesundheit unserer Zootiere nicht mitgebracht werden.

 

  • Verhalten im Tierpark:
    • Das Hineingreifen in die Gehege und das Übersteigen der Absperrungen ist strengstens verboten.
    • Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen an den Gehegen und ähnliches auf sich zu lenken. Das Abspielen von Musik, Musizieren und Lärmen ist nicht gestattet.
    • Für das gesamte Zoogelände (inklusive der Spielplätze) gilt: Eltern haften für ihre Kinder!
    • Fotografieren und Filmen ist für private Zwecke erwünscht und erlaubt. Eine Kontaktaufnahme mit der Zooleitung ist für gewerbliche Aufnahmen (Fotos und Videos) unbedingt erforderlich. Es bedarf eine schriftliche Zustimmung des Tierparks.
    • Geweihe und Federn sind das Eigentum des Tierparks und dürfen daher nicht mitgenommen werden!
    • Das fahren mit Fahrrädern ist für Kinder über 6 Jahren untersagt! Das fahren mit Inlineskater, Rollschuhen, Scooter etc. sowie das Fahren mit elektrischen oder akkuangetriebenen Fahrzeugen ist ABSOLUT VERBOTEN – ausgenommen sind elektrische Rollstühle.
    • Helfen Sie mit, den Tierpark sauber zu halten. Benützen Sie die bereitstehenden Abfalleimer!
    • Das Verlassen der Wanderwege innerhalb der Gatter ist strengstens verboten.
  • Fütterung der Tiere:
    • Da manche Lebensmittel für unsere Tiere nicht verträglich ja sogar gefährlich sein können ist das Verfüttern mitgebrachter Lebens- bzw. Futtermittel nicht gestattet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Um auf das Erlebnis des Tierefütterns nicht verzichten zu müssen, kann eine Futtermischung an der Kassa bzw. an Automaten im Zoo erworben werden.
    • Das füttern der Tiere erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Tierpark Altenfelden!